Photovoltaik
Die aktuelle Einspeisevergütung 2012 für Photovoltaikanlagen
nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)
auf einem Gebäude vorbelastete Flächen
oder Lärmschutzwand
bis 30 kW 24,43 18,76
30kW - 100 kW 23,23
ab 100 kW 21,98
ab 1000 kW 18,33
Selbstverbrauchsvergütung
gilt nur für Gebäudeanlagen
bis 30 kW bis 30% 08,05 ab 30% 12,43
bis 100 kW bis 30% 06,85 ab 30% 11,23
bis 500 kW bis 30% 05,60 ab 30% 09,98
Fördersätze in ct/kWh
Photovoltaik: Förderung sinkt schneller als erwartet
Starke Bachfrage im vergangenen Jahr
Die starke Nachfrage nach Solarstrom-Anlagen im vergangenen Jahr sorgt schneller als erwartet für sinkende Fördersätze für neue Solarstrom-Anlagen. Dies ist Resultat der
im Sommer vergangenen Jahres verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Nach Jahren exponentiellen Wachstums hat sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums die Nachfrage nach neuen Solarstromanlagen im letzten Jahr erstmals stabilisiert,
wenn auch auf hohem Niveau. Deshalb kommt es allein in diesem Jahr nach geltendem Gesetz zu einer Reduzierung um 27,7 Prozent bei der Einspeisevergütung. Unter der schwarz-gelben Bundesregierung wird
die Solarförderung damit binnen zweieinhalb Jahren nahezu halbiert.
Konkret wird die Solarförderung in 2012 in zwei Schritten gekürzt: um 15 Prozent zum 1. Januar 2012 und voraussichtlich um weitere 15 Prozent zum 1.7.2012. Insgesamt
reduziert sich die Förderung in 2012 doppelt so stark wie 2011 (vgl. aktuelle Infografik).
Mit Vergütungszahlungen zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent pro Kilowattstunde erreicht die Förderhöhe für neue Solarstrom-Anlagen in allen Klassen damit das Preisniveau
privater Stromtarife in Deutschland. Zum 1. Juli werden sie voraussichtlich auf 15,25 Cent bis 20,77 Cent sinken. Gleichzeitig haben sich die gesellschaftlichen Kosten für den weiteren
Solarstrom-Ausbau deutlich reduziert. "Die gesetzliche Kostenbremse greift. Neu installierte Photovoltaik-Anlagen haben künftig nur noch einen geringen Einfluss auf die Verbraucherumlage für
Erneuerbare Energien.", erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Durch das starke Wachstum der Photovoltaik steigt ihr Anteil am deutschen Stromverbrauch 2012 auf über vier Prozent. Der Branchenverband erwartet bei moderater
Weiterentwicklung einen Beitrag von über zehn Prozent im Jahr 2020. Solarstrom wird dadurch zu einem wesentlichen Motor der Energiewende, die durch den Wegfall der Atomkraft beschleunigt werden muss.
Der starke Zubau 2011 war ohne umfangreiche Investitionen in die Netzinfrastruktur möglich, da Solarstrom verbrauchernah erzeugt wird.
Eine Überlagerung verschiedener Effekte hat dazu beigetragen, dass die starke Reduzierung der Förderung 2011 nicht sogar bereits zu einem Rückgang der Nachfrage führte:
Deutlich gesunkene Preise für Solarmodule und schlüsselfertige Solarstrom-Anlagen, milde Witterungsverhältnisse im Dezember, die im Herbst angekündigte Absenkung der Förderung zum Jahreswechsel in
Höhe von 15 Prozent sowie die von Teilen der Politik geschürte Angst vor einer Kappung der Solarförderung. Darüber hinaus hat möglicherweise die durch die Eurokrise begünstigte Flucht in Sachwerte
auch den Ausbau der Solarenergie beeinflusst.
Zubau an Photovoltaik-Anlagen 2011 noch höher als im Rekordjahr 2010
Kurth: "Neuer Höchstwert von 3.000 MW allein im Dezember"Ausgabejahr
2012
Erscheinungsdatum
09.01.2012
Im vergangenen Jahr wurden Photovoltaik-Anlagen (PV Anlagen) mit einer Leistung von insgesamt rund 7.500 MW neu installiert. Dies schätzt die Bundesnetzagentur auf der
Grundlage einer vorläufigen Auswertung der gemeldeten Daten. Damit wird das Ergebnis des bisherigen Rekordjahres 2010, Meldung von 7.400 MW, voraussichtlich leicht übertroffen.
"Allein im Dezember wurden uns neue PV Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 3.000 MW gemeldet – ein neuer Höchstwert. Der Wert entspricht etwa 40 Prozent der im
Gesamtjahr 2011 gemeldeten Leistung", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei den Werten handelt es sich noch um vorläufige Angaben. Insbesondere wegen der Flut an Meldungen im Dezember wird es noch einige Zeit dauern, bis die Monate Oktober
bis Dezember 2011 detailliert ausgewertet sind. Auf der Basis der Meldungen ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelmäßig die Degressions- und
Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende PV Anlagen. Als Nächstes sind die Degressions- und Vergütungssätze für Anlagen zu ermitteln, die ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb gehen. Dafür wird die von
Oktober 2011 bis April 2012 gemeldete Leistung von PV Anlagen herangezogen, die auf den Zeitraum eines Jahres hochzurechnen ist.
"Allein für das letzte Quartal 2011 verzeichnen wir einen Zubau von rund 4.150 MW. Bereits dieser Wert würde zu einer Degression in Höhe von 12 Prozent führen. Um eine
maximale Degression von 15 Prozent zum 1. Juli zu erreichen, müssten der Bundesnetzagentur für Januar bis April 2012 nach dem jetzigem Stand nur noch etwa 225 MW neue PV Leistung gemeldet werden",
erläuterte Kurth.
Die Werte von Oktober (ca. 490 MW), November (ca. 660 MW) und Dezember 2011 (ca. 3.000 MW) sind zudem für die Ermittlung des Degressionssatzes zum 1. Januar 2013 von
Bedeutung. Dafür kommt es auf die Meldungen im Zeitraum Oktober 2011 bis September 2012 an. Auch hier sind erste Schlüsse möglich: Bereits die 4.150 MW im letzten Quartal 2011 würden zu einer
Degression von 12 Prozent führen. Um die maximal mögliche Absenkung der Vergütungen um 24 Prozent zu erreichen, müssten in den nächsten neun Monaten zusätzlich 3.350 MW gemeldet werden.
"Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Stichtagsmechanismus dazu beiträgt, den Zubau an PV-Anlagen kurz vor einer Förderkürzung deutlich zu verstärken. Dieser
Effekt konterkariert das Ziel des Gesetzgebers, die Kosten der Förderung der Solarenergie wirksam zu begrenzen. Jedenfalls hat sich trotz der bisherigen Förderkürzungen der Zubau der Photovoltaik
nicht verlangsamt, und es ist auch sehr wahrscheinlich, dass wir im Juni 2012 trotz weiterer Förderkürzung wieder einen ähnlichen Zubauboom haben werden wie jetzt im Dezember. Einer der Gründe dürfte
sein, dass die Preise für die Anlagen schneller fallen als die Fördersätze gekürzt werden. Wenn der jährliche Zubau der PV Anlagen auf dem Niveau von ca. 7.500 MW bleiben würde, wären die im
Szenariorahmen für den Netzausbau erst für das Jahr 2022 geplanten Werte viel früher erreicht. Und zwar schon spätestens etwa Ende 2015. Aus dieser Entwicklung Schlüsse zu ziehen, ist aber Sache des
Gesetzgebers", sagte Kurth.
Die detaillierten PV Meldezahlen für die Monate Oktober bis Dezember 2011 werden voraussichtlich im März auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur
veröffentlicht.
Neu für 2012
2012 Vergütung
Zubau an Photovoltaik-Anlagen 2011 noch höher als im Rekordjahr 2010
Kurth: "Neuer Höchstwert von 3.000 MW allein im Dezember"Ausgabejahr
2012
Erscheinungsdatum
09.01.2012
Im vergangenen Jahr wurden Photovoltaik-Anlagen (PV Anlagen) mit einer Leistung von insgesamt rund 7.500 MW neu installiert. Dies schätzt die Bundesnetzagentur auf der
Grundlage einer vorläufigen Auswertung der gemeldeten Daten. Damit wird das Ergebnis des bisherigen Rekordjahres 2010, Meldung von 7.400 MW, voraussichtlich leicht übertroffen.
"Allein im Dezember wurden uns neue PV Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 3.000 MW gemeldet – ein neuer Höchstwert. Der Wert entspricht etwa 40 Prozent der im
Gesamtjahr 2011 gemeldeten Leistung", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei den Werten handelt es sich noch um vorläufige Angaben. Insbesondere wegen der Flut an Meldungen im Dezember wird es noch einige Zeit dauern, bis die Monate Oktober
bis Dezember 2011 detailliert ausgewertet sind. Auf der Basis der Meldungen ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelmäßig die Degressions- und
Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende PV Anlagen. Als Nächstes sind die Degressions- und Vergütungssätze für Anlagen zu ermitteln, die ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb gehen. Dafür wird die von
Oktober 2011 bis April 2012 gemeldete Leistung von PV Anlagen herangezogen, die auf den Zeitraum eines Jahres hochzurechnen ist.
"Allein für das letzte Quartal 2011 verzeichnen wir einen Zubau von rund 4.150 MW. Bereits dieser Wert würde zu einer Degression in Höhe von 12 Prozent führen. Um eine
maximale Degression von 15 Prozent zum 1. Juli zu erreichen, müssten der Bundesnetzagentur für Januar bis April 2012 nach dem jetzigem Stand nur noch etwa 225 MW neue PV Leistung gemeldet werden",
erläuterte Kurth.
Die Werte von Oktober (ca. 490 MW), November (ca. 660 MW) und Dezember 2011 (ca. 3.000 MW) sind zudem für die Ermittlung des Degressionssatzes zum 1. Januar 2013 von
Bedeutung. Dafür kommt es auf die Meldungen im Zeitraum Oktober 2011 bis September 2012 an. Auch hier sind erste Schlüsse möglich: Bereits die 4.150 MW im letzten Quartal 2011 würden zu einer
Degression von 12 Prozent führen. Um die maximal mögliche Absenkung der Vergütungen um 24 Prozent zu erreichen, müssten in den nächsten neun Monaten zusätzlich 3.350 MW gemeldet werden.
"Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Stichtagsmechanismus dazu beiträgt, den Zubau an PV-Anlagen kurz vor einer Förderkürzung deutlich zu verstärken. Dieser
Effekt konterkariert das Ziel des Gesetzgebers, die Kosten der Förderung der Solarenergie wirksam zu begrenzen. Jedenfalls hat sich trotz der bisherigen Förderkürzungen der Zubau der Photovoltaik
nicht verlangsamt, und es ist auch sehr wahrscheinlich, dass wir im Juni 2012 trotz weiterer Förderkürzung wieder einen ähnlichen Zubauboom haben werden wie jetzt im Dezember. Einer der Gründe dürfte
sein, dass die Preise für die Anlagen schneller fallen als die Fördersätze gekürzt werden. Wenn der jährliche Zubau der PV Anlagen auf dem Niveau von ca. 7.500 MW bleiben würde, wären die im
Szenariorahmen für den Netzausbau erst für das Jahr 2022 geplanten Werte viel früher erreicht. Und zwar schon spätestens etwa Ende 2015. Aus dieser Entwicklung Schlüsse zu ziehen, ist aber Sache des
Gesetzgebers", sagte Kurth.
Die detaillierten PV Meldezahlen für die Monate Oktober bis Dezember 2011 werden voraussichtlich im März auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur
veröffentlicht.
2012 Vergütung
Vergütungsabsenkung
Um 15 Prozent verringert sich die Vergütung für Solarstrom von neuen Anlagen im kommenden Jahr. Damit produzieren kleine Anlagen erstmals zu Kosten, die in
etwa den gegenwärtigen Strompreisen entsprechen. Dennoch lohnt sich die Investition in die Solarenergie weiterhin. Selbst bei Preisen, zu denen die Anlagen bereits jetzt erhältlich sind, liegt die
mögliche Rendite in der Größenordnung von zehn Prozent.
Unsere Leistungen
Im Markt der PhotoVoltaik-Anbieter versteht sich MaxxEnergy als Service-Partner. Unser Ziel ist es, Sie, unseren Kunden, rundum zu betreuen und Ihnen den Einstieg in
die PhotoVoltaik so einfach wie möglich zu machen.
Unter Beratung verstehen wir dabei mehr als ein Verkaufsgespräch. Wir suchen den offenen Dialog mit unseren Kunden und sehen uns als Partner, der Sie vom ersten Augenblick an begleitet.
Selbstverständlich entscheiden Sie, was wir Ihnen abnehmen dürfen und wo wir Sie unterstützen können.
Unser Service-Ansatz beginnt mit dem ersten Kontakt und ist mit der Inbetriebnahme der Anlage noch lange nicht abgeschlossen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auswahl der Anlage, bei der
Vorbereitung und Durchführung von Bankgesprächen, verhandeln mit Netzbetreibern und unterstützen bei steuerlichen Fragen.
Sollte die Anlage einmal nicht die volle Leistung erbringen, kommt umgehend ein spezieller Service-Techniker und behebt den Schaden. Denn per Datenlogger wird kontinuierlich die Leistungsrate Ihrer
Anlage übermittelt. Fällt diese über einen definierten Zeitraum aus dem Rahmen, erhalten wir eine Warnmeldung.
Photovoltaik – Für wen sich Solarstrom lohnen kann
(dso) Hausbesitzer können viel sparen, wenn sie auf Solarstrom setzen. Grundsätzlich müssen diejenigen, die Photovoltaik einsetzen wollen, zwar enorm viel investieren, aber der Nutzen kann in den
folgenden Jahren unter den richtigen Voraussetzungen durchaus eintreten.
Die Sonne stellt dabei ein phänomenales Kraftwerk dar, das zur Energiegewinnung genutzt werden kann. Dies funktioniert auch, obwohl der Großteil der Strahlung bis zur Erde hin verschwindet. Die
ankommende Energie würde dabei ausreichen, um innerhalb einer Stunde den gesamten Energiebedarf der Menschheit abzudecken.
Von der Theorie also alles ganz einfach. In der Praxis ist die Ausbeute der Sonnenenergie sehr gering, in Deutschland wird nur rund 1 Prozent des Energiebedarfs durch Solarenergie abgedeckt. Dabei
ist die Bundesrepublik der größte Solarmarkt der Welt. Allein 2007 wurden 1100 Megawatt Leistung installiert. Bis zum letztjährigen Jahresende betrug der Gesamtbestand der an das allgemeine Netz
angeschlossenen Anlagen rund 3800 Megawatt im Jahr 2008.
Der geringe Marktanteil ist jedoch wider Erwarten kein Indiz dafür, dass sich die Nutzung von Solarenergie nicht rechnet. Falls sie vor dem Erwerb oder Bau einer Immobilie stehen, sollten sie die
Photovoltaik-Nutzung einmal durchrechnen. Es würde ein langfristiges Abkoppeln von den konventionellen Energieträgern bedeuten.
Der erzeugte Strom kann dabei sowohl ins Netz eingespeist als auch selbst verbraucht werden, wobei das Einspeisen momentan wirtschaftlicher ist. Die Vergütung ist momentan noch höher als der Bezug
vom örtlichen Stromanbieter und sie wird für die nächsten 20 Jahre garantiert. Dank günstiger Kredite hat sich die Anlage dann auch wieder refinanziert.
Grundsätzlich ist dabei die Frage, ob sich diese Anlage denn auch rechnet. Dies geschieht neben dem Argument des Umweltfaktors, der durch die Katastrophe in Fukushima einen höheren Stellenwert
genießt. Diese Rechnung kann im Internet durch Nutzung der verschiedenen Photovoltaik-Rechner geschehen. Dabei werden diverse Punkte berücksichtigt. So zum Beispiel den Preis für die Installation
inkl. aller Nebenkosten und die Alterung der Module. Zudem die Kosten für eine notwendige Versicherung. Dagegen werden dann die Einnahmen durch den Verkauf des erzeugten Stroms und seiner Einspeisung
gerechnet.
Eine solche Nutzung ist dabei jedoch eine erste vorab Information, da die individuelle Beratung davon nicht ersetzt werden kann. Grund dafür ist die Tatsache, dass es eine Vielzahl an Einflüsse für
eine solche Anlage gibt, die ein Rechner allein nicht erfassen kann.
Wenn Sie sich für einen grüneren Strom interessieren und davon profitieren wollen, informieren Sie sich über den Einbau einer Photovoltaik-Anlage. Dies bietet sich insbesondere beim Erwerb oder Bau
einer eigenen Immobilie an. Die Förderung durch den Staat ist dabei ein weiterer Anreiz. Problematisch ist jedoch der geringe Wirkungsgrad dieser Energiegewinnung im Vergleich zu den übrigen
Energieträgern, der in den nächsten Jahren weiter forciert werden müsste, um diese Energieform profitabler zu machen.
Quelle: diverse, photovoltaik-tipps.de vom 13.04.2011 und focus.de vom 06.10.2008
Beispiel einer 10 KW Potovoltaikanlage
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Photovoltaikanlage, wie sie für fast jeden Privathaushalt möglich ist:
Ein Hausdach (Größe 75-80 qm, Südseite) bietet die Möglichkeit, 10 kWp Photovoltaikmodule anbringen zu lassen.
Der Anlagen-Komplettpreis, inkl. Montage beträgt ca. 23.500,00 € inkl. MwSt.
Ihre "garantierten" Einnahmen:
Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Sie 20 Jahre garantiert die Abnahme des auf Ihrem Dach produzierten Stromes zum ebenfalls garantierten Festpreis! Wenn
Sie also noch bis 30.06.2011 ans Netz gehen, erhalten Sie pro kWh 0,2443 € zzgl. MwSt. Und das 20 Jahre garantiert!
Gemäß den Daten des Deutschen Wetterdienstes liegt in Mitteldeutschland die durchschnittliche Sonnenscheindauer pro Jahr zwischen 850 und 1050 Stunden.
Rechenbeispiel:
Anlagengröße 10 kWp
Standort Mitteldeutschland
Sonnenstunden pro Jahr 950 Stunden
9.500 kWh x 0,2443 €
2.320,85 € zzgl. MwSt. (bis 31.12.11)
auf 20 Jahre gerechnet
46417,00 € zzgl. MwSt. (bis 31.12.11)
Das bedeutet, dass nach 20 Jahren nicht nur die Investitionssumme zurückgeflossen ist, sondern dass ein lukrativer Mehrertrag entstanden ist!
Auch danach produziert Ihre Anlage noch Strom, den Sie entweder selbst nutzen oder weiter ins öffentliche Netz einspeisen können! Die Anlagen haben eine Lebensdauer von
voraussichtlich 30 - 40 Jahren. Eine Investition, die sich auf jeden Fall rechnet.
Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot
ohne Eigenstromnutzung
Das sollten Sie durchrechnen
Eigenverbrauch von Solarstrom besonders für Großbetriebe attraktiv
Wie die Zeitung „Stuttgarter Nachrichten“ berichtete, profitieren besonders Großunternehmen von der neuen Regelung des Eigenverbrauchs von Solarstrom. Die Förderung von selbst erzeugtem Strom aus
Photovoltaik-Anlagen wurde seit der letzten Novelle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vom 1. Juli 2010 stark ausgebaut. Wenn der durch eine Photovoltaikanlage produzierte Strom auch selbst
verbraucht wird, werden nicht nur die Stromkosten des Energieversorgers eingespart, sondern auch jede selbst genutzte Kilowattstunde mit dem Eigenverbrauchstarif zusätzlich vergütet.
In drei Stufen gestaffelt wird der Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Ausbaugröße von 500 Kilowatt gefördert. Die Förderung ist besonders für Besitzer von großen Dachflächen wie zum
Beispiel von Industriegebäuden, Lagerhallen oder Großmärkten attraktiv. Auch mittelständische und energieintensive Unternehmen können von der Solarsubvention sehr profitieren. Denn bei der
gewerblichen Nutzung von Solarstrom liegen der Energiebedarf und die Energieerzeugung vorwiegend im gleichen Zeitfenster des Tages. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass der Eigenverbrauch mit der
höheren Tarifstufe (größer 30 Prozent) belohnt wird. Das macht den Betrieb einer Photovoltaikanlage besonders rentabel.
Auf rund zwei Milliarden Wattstunden schätzt eine Prognose des „Leipziger Instituts für Energie“ den von Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch produzierten Strom im Jahr 2011 in Deutschland. In
den darauffolgenden Jahren soll die aus Sonnenergie gewonnene und selbst genutzte Strommenge noch weiter ansteigen. Der Photovoltaik-Markt entwickelt sich auch technologisch in diese Richtung rasant
weiter. Innovative Systeme zur Verbrauchsteuerung und Energiespeicherung werden den Anreiz für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom noch erhöhen.
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Gemeinsam arbeiten wir an unserer Vision: als Spezialist für Sunports verschmelzen wir ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit mit maximierten Kundennutzen. Unsere innovativen Produkte helfen, die Solarenergie als essentiellen Bestandteil des Energiemix der Zukunft zu etablieren sowie technologisch ausgereifte Parkplatzlösungen zu schaffen.
Hier ist der Solarrechner
Hier die aktuelle Sonnenleistung
Zum 1.1.2009 bündelt die KfW ihre Programme zur Finanzierung erneuerbarer Energien. Das neu geschaffene Programm „Erneuerbare Energien“ ersetzt zum Jahreswechsel das
Programm „Solarstrom erzeugen“ für kleine PV-Anlagen, sowie das „ERP“- und „KfW-Umweltprogramm“ zur Finanzierung von größeren PV-Anlagen.
Zusätzlich wird auch der Teil des Marktanreizprogramms (KfW-Programm 128), der schon bisher für große EE-Anlagen zur Wärmeerzeugung bei der KfW angesiedelt war, in
diesem Programm verankert.
Das neue KfW-Programm "Erneuerbare Energien" dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen
Zinssatz.
Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in KWK gefördert.
Im Programmteil "Premium" werden besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung gefördert. Dieser Programmteil kann u.a.
für große Solarthermieanlagen ab 40 qm Bruttokollektorfläche genutzt werden.
Programmkonditionen
A. Programmteil "Standard"
Wer kann gefördert werden?
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind
Freiberufler
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind (den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen)
Was wird gefördert?
Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer
Energien im Strombereich EEG vom 21.07.04 erfüllen
KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils "Premium" nicht erfüllen
Der Programmteil "Standard" des KfW-Programms Erneuerbare Energien steht auch zur Finanzierung von "Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien außerhalb Deutschlands"
zur Verfügung:
im grenznahen Bereich, sofern diese Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beitragen
im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.
Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt)
Kreditbetrag: max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben, im Einzelfall kann davon nach oben abgewichen werden
B. Programmteil: "Premium"
Wer kann gefördert werden?
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen
Freiberufler
Land- und Forstwirte
Kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen
Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind
Großunternehmen bei besonders förderwürdigen Maßnahmen für die Solarthermie
Kommunen, Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände
Nicht gefördert werden:
Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten
Der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
Land- und Forstwirte, die mit der geplanten Anlage Einkünfte gemäß § 13 EStG erzielen
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen
Prototypen
Was wird gefördert?
Es werden Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche gefördert zur:
Warmwasserbereitung
Raumheizung
kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche (Diese
Mindestgröße gilt nicht bei Gebäuden zur sanitären Versorgung)
Bereitstellung von Prozesswärme
solaren Kälteerzeugung
Nicht gefördert werden:
Schwimmbadabsorber
Anlagen, die überwiegend der Verfeuerung von Abfallstoffen aus der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz dienen
Anlagen, in denen bestimmte Abfälle einer Behandlung vor einer Ablagerung zugeführt werden
Zentralheizungsanlagen, die unter Naturzugbedingungen arbeiten
Für alle Verwendungszwecke des Programmteils "Premium" gilt:
Die Anlagen sind mindestens 7 Jahre zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht außer Betrieb gehen. Auch bei einer Veräußerung muss die
Anlage mindestens 7 Jahre betrieben werden.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.).
Kreditbetrag: max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Tilgungszuschüsse für in diesem Programm förderfähige Maßnahmen: Für förderfähige große Solarkollektoranlagen: beträgt der Tilgungszuschuss 30 % der förderfähigen
Nettoinvestitionskosten. Dazu sind weitere Anforderungen einzuhalten
Weitere Informationen zu beiden Programmteilen
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Mitfinanzierung der im KfW-Programm Erneuerbare Energien geförderten Anlagen aus anderen KfW-Programmen oder ERP-Programmen ist nicht möglich.
Ausgeschlossen ist auch die Kombination eines Kredites aus dem Programmteil "Standard" mit einem Kredit aus dem Programmteil "Premium" des KfW-Programms Erneuerbare
Energien für dieselbe Investitionsmaßnahme.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Für Investitionsvorhaben, deren technische und wirtschaftliche Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3
tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage.
Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die gezahlten
Kreditbeträge zu leisten. Sondertilgungen sind grundsätzlich möglich
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Private/privatrechtliche Kreditnehmer: Vom Endkreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Öffentlich-rechtliche Kreditnehmer: Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Vorraussetzungen gebunden.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen ist die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie die
Finanzierung von Betriebsmitteln.
Folgende Programmnummer benötigen Sie für die Antragsstellung:
bei Antragstellung im Programmteil "Standard" die 270
bei Antragstellung im Programmteil "Premium" die 271 bzw. bei Krediten an kleine Unternehmen (KU) die 281
Weitere Informationen finden Sie bei der KfW Förderbank.
Microsoft Power Point-Präsentation [6.4 MB]
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